Johann Hugo von Orsbeck
Auszüge aus: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon
Band VI (1993) Spalten 1282-1285
Autor: Bernhard Schneider
Johann Hugo von Orsbeck, Kurfürst und Erzbischof von Trier, Fürst-Bischof von Speyer, Propst von Weißenburg/Elsaß, wurde geboren am 13. oder 30. Januar 1634 auf Burg Groß-Vernich (Herzogtum Jülich; Erzbistum Köln) als drittes von neun Kindern des Wilhelm von Orsbeck, Herr von Vernich und Jülicher Kammerherr, und der Katharina von der Leyen. Er verstarb am 6. Januar 1711 in Ehrenbreitstein bei Koblenz.
Seine Schulausbildung begann Johann Hugo zusammen mit seinem Bruder Damian Emmerich 1642 in Köln, wo die Familie in den Wintermonaten regelmäßig wohnte, am Laurentianer-Gymnasium. 1648 wechselte er an das Mainzer Jesuitengymnasium. Mit der Tonsurierung durch den Kölner Generalvikar und Weihbischof Stravius begann Johann Hugo 1650 die geistliche Laufbahn. 1652 reiste er mit seinem Bruder nach Rom, wo sie im Herbst die Ausbildung am Collegium Germanicum aufnahmen. In Rom erhielt Johann Hugo am 07.06.1653 die niederen Weihen und beendete im März 1655 seine römische Ausbildung. In der Zwischenzeit war Johann Hugo 1651 bzw. 1653 in die Domkapitel von Trier und Speyer aufgeschworen worden und erhielt 1655 eine Pfarrpfründe (Personat) in Oberdrees bei Rheinbach, 1656 eine zweite in Kettig bei Koblenz. In der Zeit von 1655 bis 1657 erfolgte die Fortsetzung und der Abschluss der Studien durch Aufenthalte in Paris und Pont-à-Mousson/Lothringen. 1658 erhielt er die Subdiakonsweihe und Diakonsweihe und trat im selben Jahr seine Domkapitularstellen in Speyer und Trier an. 1658 erfolgte ebenfalls die Ernennung zum Archidiakon von Longuyon (Herzogtum Luxemburg), 1660 die Wahl zum Speyerer Domdechant. 1672 wählte ihn das Trierer Domkapitel zum Koadjutor des Erzbischofs, seines Onkels, eine Wahl, die der Papst am 12.12.1672 mit der Ernennung Johann Hugos zum Titularbischof von Larissa bestätigte. Am 24.03.1674 wurde Johann Hugo in der Hofkapelle der Festung Ehrenbreitstein zum Priester geweiht. Seine Wahl zum Bischof von Speyer fand am 16.07.1675 statt, die päpstliche Ernennung erfolgte am 10.05.1677. Nach dem Tod des Onkels Karl Kaspar von der Leyen am 01.06.1676 übernahm Johann Hugo dessen Amt als Kurfürst und Erzbischof von Trier und erhielt am 16. November 1676 vom Papst das Pallium. Die Bischofsweihe empfing er am 07.11.1677 aus der Hand seines Weihbischofs Johann Heinrich von Anethan. 1677 übernahm er auch das Obrist-Kammergerichtsamt am Reichskammergericht Speyer (ab 1689 Wetzlar).
Johann Hugo versuchte unermüdlich seine wirtschaftlich und militärisch schwachen Territorien in den von Frankreich, Spanien und dem Reich während seiner ganzen Regierungszeit geführten Kriegen vor Schaden zu bewahren, jedoch weitgehend erfolglos. Weite Teile wurden von den Franzosen verwüstet - die Städte Trier, Koblenz und Speyer z.B. stark beschädigt - und von den wechselnden Besatzungstruppen wirtschaftlich ausgezehrt. In seiner Verwaltung bemühte er sich um eine wirtschaftliche Stabilisierung, Hebung des Gesundheitswesens, um die Einführung von Schulen auf dem Land und eine Verbesserung der Rechtspflege. Die vielfältigen Zerstörungen und barocker Kunstsinn gaben Anlaß zu zahlreichen Bauvorhaben (z.B. Ausbau der Festung Ehrenbreitstein zur Residenz, An- und Umbauten am Trierer Dom, Wiederaufbau der bischöflichen Pfalz in Speyer). Sein Lebenswandel zeugt von persönlicher Frömmigkeit und moralischer Integrität. Das Bischofsamt übte Johann Hugo gewissenhaft aus; die kirchlichen Reformen trieb er konsequent voran. Nach seinem Tod wurde Johann Hugo wegen der Kriegswirren zunächst in der Kapuzinerkirche zu Ehrenbreitstein beigesetzt, von wo der Leichnam 1715 in den Trierer Dom überführt und vor dem von ihm in Auftrag gegebenen Dreikönigsaltar bestattet wurde. Sein Herz wurde nach barocker Praxis separat beigesetzt, und zwar 1711 im Speyerer Dom.
Johann Hugos Verhältnis zu Vernich
Auszüge aus: Johann Hugo von Orsbeck, Ein rheinischer Kirchenfürst der Barockzeit, Autor: Franz Schorn
Die weltliche Herrschaft in Vernich hing vom Tomberger Lehen ab. Nicht wer Burg Groß-Vernich, sondern wer den Tomberger Hof besaß, war Dorfherr. 1696 erbte Johann Hugo als letzter im Mannesstamme der von Orsbeck nicht nur den Familiensitz Burg Groß-Vernich, sondern auch den Tomberger Hof mit der Herrschaft Vernich. Johann Hugo kümmerte sich sehr um die Güter in Vernich aber auch um die kirchlichen Belange seines Heimatortes. Es kann angenommen werden, dass er es war, der gemeinsam mit seiner Mutter den Ortsteil Groß-Vernich aus der Pfarrei St. Mauritius, Weilerswist, die damals noch ganz Vernich umfaßte, herauslösen und die kleine St.-Nikolaus-Rektoratskirche zur Pfarrkirche erheben ließ. Dazu gehörte auch die finanzielle Absicherung der Pfarrstelle und der Pfarrkirche sowie ihre Ausstattung. Am 30. Oktober 1709 legte er testamentarisch eine Schenkung in Höhe von 6.000 Reichstalern für den Neubau der Vernicher Kirche fest. Wegen der Kriegszeit wurde die Durchführung aufgeschoben und so erlebte er den Neubau der Vernicher Kirche nicht mehr. Er beschenkte sie jedoch mit wertvollen Gaben, u.a. ein silbernes Reliquienkreuz in Filigranarbeit, drei verschieden große Paare Kirchenleuchter, ein getriebenes Weihrauchgefäß mit Schifffchen und Löffel, zwei silbervergoldete und mit dem Orsbeckschen Wappen versehene Messkelche, eine Sonnenmonstranz, Paramente und Reliquien. Er hatte 1708 von Papst Clemens XI. eine Partikel des hl. Kreuzes und im Jahr danach einen Dorn aus der Dornenkrone Christi als Geschenk erhalten. Er ließ die Kreuzpartikel in ein mit Edelsteinen besetztes Kreuz (Kapsel), den Dorn in eine kleine Krone aus reinem Gold fassen und beide Teile in silbervergoldete Monstranzen einarbeiten. Aber auch die Armen wurden nicht vergessen: Er stelle das von ihm gekaufte, zum Mariengradenhof (Klarenhof) gehörende Beller Lehen dem Vernicher Armenfonds zur Verfügung. 1698 errichtete er eine Stiftung von 200 Reichstaler zugunsten des Vernicher Küsters, dem neben dem Kirchendienst auch die Unterrichtung der Kinder im Dorfe oblag. Dies sind für eine kleine Landpfarrei wahrhaft fürstliche Gaben, die in Qualität und Zahl so leicht in anderen Landpfarreien nicht ihresgleichen haben.